- Wahlgeschenk
- Wahl|ge|schenk 〈n. 11〉 polit. Zugeständnis einer Partei an die Wähler vor der Wahl
* * *
Wahl|ge|schenk, das (leicht abwertend):↑ Wahlversprechen an Wählergruppen mit bestimmten finanziellen Interessen:-e machen.* * *
Wahl|ge|schenk, das: Zugeständnis eines Politikers, einer Partei an die Wähler vor einer ↑Wahl (2 a): -e machen; Dieser Etat, der letzte vor den Bundestagswahlen 1969, enthält keine -e (Bundestag 189, 1968, 10216).
Universal-Lexikon. 2012.