Wahlgeschenk

Wahlgeschenk
Wahl|ge|schenk 〈n. 11polit. Zugeständnis einer Partei an die Wähler vor der Wahl

* * *

Wahl|ge|schenk, das (leicht abwertend):
Wahlversprechen an Wählergruppen mit bestimmten finanziellen Interessen:
-e machen.

* * *

Wahl|ge|schenk, das: Zugeständnis eines Politikers, einer Partei an die Wähler vor einer ↑Wahl (2 a): -e machen; Dieser Etat, der letzte vor den Bundestagswahlen 1969, enthält keine -e (Bundestag 189, 1968, 10216).

Universal-Lexikon. 2012.

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